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LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
- OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 21 U 145/13
- BGH, 21.06.2017 - VII ZR 160/14
- BGH - VI ZR 160/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05
Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern des Subunternehmers bei der Prüfung …
Auszug aus LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
Insbesondere ist es möglich, dass dem Unternehmer die Kenntnis des arglistigen Subunternehmers jedenfalls dann zugerechnet wird, wenn dessen Leistungen nicht überwacht werden (vgl. BGH NJW 2007, 366, Tz. 14;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 634 a Rz. 20). - OLG Köln, 07.06.2001 - 3 W 33/01
Zur Arglisteinrede des Bestellers wegen verschwiegener Baumängel
Auszug aus LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
Anderenfalls wäre bei Weitergabe eines Auftrags die Offenbarungspflicht des Hauptunternehmers gegenstandslos; dieser wäre versucht, sich möglichst wenig um die Leistung des Subunternehmers zu kümmern, um seinen guten Glauben an das Fehlen versteckter Mängel nicht zu gefährden (vgl. OLG Köln BauR 2001, 1960, Tz. 11 m. w. Nachw.). - OLG Köln, 29.08.2012 - 16 U 30/11
Sind NU-Arbeiten durch eigenes Personal zu überwachen?
Auszug aus LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
Eine unterlassene Begehung des Objekts löst dementsprechend keine Sekundärhaftung aus (vgl. OLG Köln IBR 2013, 271, GA 194 ff.).
- OLG Düsseldorf, 04.05.2012 - 23 U 80/11
DIN-Normen nicht eingehalten: Dachdecker haftet für Sturmschäden!
Auszug aus LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
Die unsubstantiierte Behauptung des Werkunternehmers, es könne andere Ursachen geben, reicht dafür allerdings nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2012, 1259). - BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06
Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel; …
Auszug aus LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
Dementsprechend genügt bei einem Werkmangel für die Geltendmachung der Rechte des Bestellers und für die Hemmung der Verjährung der Hinweis auf die bloßen Mangelerscheinungen (vgl. BGH BauR 2008, 514, Tz. 17 f.). - OLG Koblenz, 08.01.2009 - 5 U 1597/07
Vorteilsausgleichung beim Werkvertrag
Auszug aus LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
Denn der Unternehmer, der verspätet nachbessert, kann sich hierauf nicht berufen (vgl. BGH NJW 1984, 2457, Tz. 34; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 1318, Tz. 44). - BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …
Auszug aus LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
Denn der Unternehmer, der verspätet nachbessert, kann sich hierauf nicht berufen (vgl. BGH NJW 1984, 2457, Tz. 34; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 1318, Tz. 44). - BGH, 08.07.1993 - VII ZR 176/91
"Sowieso-Kosten" bei vollständiger Neuherstellung
Auszug aus LG Wuppertal, 27.06.2013 - 7 O 67/12
Maßgeblich für das Vorliegen von Sowieso-Kosten ist der Preisstand des Vertrags, wobei Mehrkosten ein ersatzfähiger Schaden sind (vgl. BGH BauR 1993, 722, Tz. 13;… Kniffka/Köble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 6. Teil, Rz. 51).
- OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 21 U 145/13
Muss der Auftragnehmer auch auf geringfügige Abweichungen hinweisen?
Die Berufung der Beklagten zu 1.) gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 27.06.2013, Az. 7 O 67/12 wird zurückgewiesen.